Kostenübernahme

Als Psychologische Psychotherapeutin für Verhaltenstherapie bin ich in das Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) eingetragen. Aktuell kann ich nur mit pri­vaten Kranken­ver­sicher­ungen ab­rech­nen.

The­ra­pie­stun­den können na­türlich auch selbst be­zahlt werden oder durch das Kosten­er­statt­ungs­ver­fahren von den ge­setz­lich­en Kranken­kassen über­nommen werden.
Die Abrechnung der Kosten erfolgt in jedem Fall gemäß der Gebührenordnung der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten (GOP) in Verbindung mit der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Terminabsagen bei einer laufenden Psychotherapie: Vereinbarte Termine müssen mindestens 48 Stunden vorher abgesagt werden. Ist dies nicht der Fall, muss ich Ihnen die Ausfallkosten privat in Rechnung stellen.

Private Krankenkassen / Beihilfe

Die zwei bis vier probatorischen Sitzungen zu Beginn der Behandlung werden mit einem Stundensatz von 100,55 € (Faktor 2,3) berechnet. Diese Kosten werden normalerweise von Ihrer privaten Krankenversicherung und der Beihilfe übernommen.

Für alle weiteren Sitzungen (à 50 min) beträgt der Stundensatz 131,16 € (Faktor 3,0) oder 153,00 € (Faktor 3,5) – je nach Schweregrad der Erkrankung und Aufwand der Behandlung. Bitte beachten Sie, dass sowohl die Beihilfe als auch die privaten Krankenkassen in der Regel nur den Faktor 2,3 (also 100,55 €) bezahlen. Für die Differenz, die möglicherweise nicht erstattet wird, müssen Sie ggf. selbst aufkommen.

Ob und in welchem Umfang Ihre Private Krankenversicherung die Kosten für eine Psychotherapie erstattet, hängt von Ihrer Versicherung und Ihrem gewählten Tarif ab. Meist begrenzen Versicherungen die Erstattungssumme (bzw. die Sitzungen) pro Privatversicherten und pro Kalenderjahr. Um Probleme bei der Kostenerstattung zu vermeiden, wenden Sie sich bitte vor Beginn einer Psychotherapie direkt an Ihre Krankenversicherung. Formulare für die Beantragung einer Psychotherapie stellt Ihnen Ihre Krankenversicherung zur Verfügung.

Selbstzahler

Sie haben auf eigenen Wunsch auch die Möglichkeit, selbst für die Therapiekosten aufzukommen. Dies kann z.B. im Falle einer anstehenden Verbeamtung, oder beim geplanten Abschluss einer Berufsunfähigkeits­versicherung Sinn machen. Auch der Wechsel in eine Private Krankenkasse bei bestehender oder abgeschlossener Psychotherapie ist oft schwierig. Die Kosten sind in der Regel dieselben wie bei Privatversicherten (100,55 € je probatorische Sitzung und 131,16 € je verhaltenstherapeutische Sitzung). Sie richten sich auch bei Selbstzahlern nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), welche in der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) enthalten ist. Eine Auflistung der einzelnen Posten und Gebühren für Psychotherapeut*innen finden Sie hier: GOP-Infotabelle_Stand-2020.pdf

Kosten­erstattungs­verfahren

Bei gesetzlich Versicherten, die nachweislich keinen Therapieplatz bei einem niedergelassenen Psychotherapeuten mit Kassenzulassung finden, übernehmen manche Krankenkassen eine Behandlung im Rahmen des Kosten­erstattungs­verfahrens. Hintergrund dafür ist der gesetzlich verankerte Anspruch, bei Bedarf eine zeitnahe, fachgerechte psychotherapeutische Behandlung zu erhalten. Ist eine Krankenversicherung nicht in der Lage, ihren Versicherten einen Therapieplatz bei einem Psychotherapeuten mit Kassensitz zu vermitteln, ist sie nach § 13 Absatz 3 SGB V dazu verpflichtet, die Kosten bei einem approbierten Psychotherapeuten ohne Kassenzulassung zu übernehmen. Wartezeiten von mehr als drei Monaten gelten als unzumutbar lange und müssen nicht hingenommen werden. Seit der neuen Psychotherapie-Richtlinie von 2017 ist es wichtig, dass ein gesetzlich versicherter Patient vor Beginn einer Psychotherapie eine psychotherapeutische Sprechstunde wahrgenommen hat, die über die Termin-Servicestelle vermittelt wird. Mit einer schriftlichen Dokumentation von Anrufen und Absagen sollten Sie bei Ihrer Krankenkasse nachweisen, dass Sie bei mehreren Psychologischen Psychotherapeuten mit Kassenzulassung in zumutbarer Zeit keinen Therapieplatz erhalten. Es ist rechtlich nicht eindeutig geregelt, unter welchen Bedingungen die Kasse eine Psychotherapie im Kostenerstattungsverfahren bewilligen muss. Erkundigen Sie sich am besten vorab nach dem gewünschten Vorgehen Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Eine direkte Abrechnung mit gesetzlichen Krankenversicherungen ist bei mir noch nicht möglich, da ich derzeit auf der Warteliste für eine Kassenzulassung stehe.